Führerschein / Fahren ab 17
Fahren ab 17 Jahren
Wer 16 1/2 Jahre ist kann sich zur Führerscheinausbildung anmelden.
Voraussetzungen:
Nach bestandener Prüfung erhält man mit 17 Jahren eine Prüfbescheinigung zum "Begleitetem Fahren ab 17 Jahren"
Gefahren werden darf mit einer von max. 3 eingetragenen Begleitpersonen
Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt.
An seinem 18. Geburtstag erhält man dann von der Führerscheinstelle den EU-Kartenführerschein
Voraussetzungen der Begleitpersonen
Mindestalter 30 Jahre
Begleitpersonen müssen die Führerscheinklasse B seit mindestens 5 Jahren und ununterbrochen besitzen
Begleitpersonen dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben