Führerschein   /   Fahren ab 17

Fahren ab 17 Jahren

Wer 16 1/2 Jahre ist kann sich zur Führerscheinausbildung anmelden.
Voraussetzungen:
  • Nach bestandener Prüfung erhält man mit 17 Jahren eine Prüfbescheinigung zum "Begleitetem Fahren ab 17 Jahren"

  • Gefahren werden darf mit einer von max. 3 eingetragenen Begleitpersonen

  • Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

  • In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt.

  • An seinem 18. Geburtstag erhält man dann von der Führerscheinstelle den EU-Kartenführerschein

Voraussetzungen der Begleitpersonen
  • Mindestalter 30 Jahre

  • Begleitpersonen müssen die Führerscheinklasse B seit mindestens 5 Jahren und ununterbrochen besitzen

  • Begleitpersonen dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben