Gabelstaplerschein |
Ausbildungsstufe 1
Allgemeine Ausbildung Der Staplerschein / Staplerführerschein / Gabelstaplerführerschein |
Voraussetzung 18 Jahre alt (in Ausnahmefällen ab 16 Jahre möglich) körperlich geeignet geistige und charakterliche Eignung |
Abschluss Überbetrieblicher, personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge (Staplerschein, Gabelstaplerschein, Gabelstaplerführerschein) |
Hintergrund Ein Unternehmer, der im Betrieb Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge einsetzt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher und zweckentsprechend, aber auch wirtschaftlich umgehen können. Eine wesentliche Voraussetzung dazu ist qualifiziertes Personal. Laut Unfallverhütungsvorschrift, muss jeder Fahrer eines Gabelstaplers von einer autorisierten Person ausgebildet sein. |
Zielgruppe Die Ausbildung richtet sich an zukünftige Gabelstaplerfahrer, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Umgang mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand besitzen. |
Kompeten Berufsgenossenschaftlich ausgebildet, geprüft und zertifiziert sorgen wir für einen fachgerechten Service. Für den theoretischen Unterricht stehen entsprechend ausgestattete Räume zur Verfügung. Die praktische Schulung erfolgt auf modernen Gabelstaplern. |
Die Ausbildung Mit dem Inkrafttreten des berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes BGG 925 im Jahre 2002 wird eine mehrtägige Ausbildung für Gabelstaplerfahrer vorgeschrieben. Der Unternehmer muss sicherstellen, dass eine richtige Ausbildung durchlaufen wurde und den Mitarbeiter schriftlich beauftragen. |
Inhalte der Ausbildung
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Wir haben Erfahrung in allen Bereichen der Aus- und Weiterbildung. Kontaktieren Sie uns, wenn es um eine Schulung zum Staplerfahrer, Gabelstaplerfahrer geht. Der Staplerschein, Staplerführerschein, Gabelstaplerschein ist eine Qualifikation mit Zukunft. |