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Fahren ab
17 - wer 16 1/2 Jahre ist kann sich zur
Führerscheinausbildung anmelden.
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Nach bestandener Prüfung erhält
man mit 17 Jahren eine Prüfbescheinigung zum "Begleitetem Fahren ab
17 Jahren"
- gefahren werden
darf nur mit einer eingetragenen
Begleitperson
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Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate
nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
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In der Bescheinigung sind die zur Begleitung
vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt.
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An seinem 18. Geburtstag erhält man
dann von der Führerscheinstelle den
EU-Kartenführerschein
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Voraussetzungen der Begleitpersonen |
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Mindestalter 30
Jahre
- Begleitpersonen
müssen die Führerscheinklasse B seit
mindestens 5 Jahren besitzen
- Begleitpersonen dürfen
zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1
Punkt in
Flensburg haben
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